Grundtvig-Stiftung e.V.

Verein für bürgerbewegte politische Bildung in Brandenburg


GRUNDTVIG-STIFTUNG E.V.
FÜR BÜRGERBEWEGTE POLITISCHE BILDUNG IN BRANDENBURG
Haus der Natur, Lindenstraße 34
14467 Potsdam

Nummer laut Potsdamer Vereinsregister: VR 1046 P


Satzung der Grundtvig-Stiftung e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „ Grundtvig-Stiftung“ und hat seinen Sitz in Potsdam.
Der Verein ist in das Vereinsregister des zuständigen Gerichts eingetragen und führt danach den Namenszusatz e.V. (eingetragener Verein).

§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

(1) Ziel und Zweck des Vereins sind es, politische Bildung insbesondere in den Bereichen
    -  Ökologie und Wirtschaft,
    -  Demokratie und Menschenrechte,
    -  Kultur und Soziales,
    -  internationale Beziehungen und Frieden
       zu ermöglichen und zu fördern.

(2) Durch politische Bildungsarbeit sollen ein Beitrag geleistet und Voraussetzungen geschaffen werden, um eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung in der Gesellschaft zu ermöglichen und sie für die Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung auf allen Ebenen zu interessieren.

(3) Bürgerinnen und Bürger sollen motiviert werden
    - globale, regionale, lokale und persönliche Prozesse und deren Zusammenhänge
      zu erkennen,
    - historisch und perspektivisch zu denken,
    - selbstbestimmt und solidarisch zu handeln,
    - kritisch und kreativ die Gesellschaft und das Gemeinwesen mitzugestalten.

(4) Der Vereinszweck und die Ziele sollen erreicht werden durch ein allgemein zugängliches Bildungsangebot, das die Vielfalt der Bildungsformen (z.B. Tagungen, Seminare, Kongresse, Studien, Publikationen, Vorträge, Exkursionen) berücksichtigt und eine enge Zusammenarbeit mit Initiativen, Gruppen, Vereinen, Bildungs-und Forschungseinrichtungen, die den Zielen und Prinzipien des Vereins nahestehen.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.

(2)  Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

(3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Ziele und Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.

(4) Die Mitglieder erhalten bei Ausscheiden oder Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.

(5) Das Vermögen des Vereins fällt bei Auflösung und für den Fall des Wegfalls steuerbegünstigender Zwecke an die GRÜNE LIGA BRANDENURG E.V.. Sollte bei Auflösung der Grundtvig-Stiftung e.V. die GRÜNE LIGA BRANDENBURG E.V. nicht mehr existieren, fällt das Vermögen an den Verband für ALLEINERZIEHENDE SHIA BRANDENBURG E.V.. Das Vermögen darf von den Empfängern ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung.

(6) Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten.

§ 4 Ordentliche Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv für die Ziele des Vereins einsetzt und dessen Satzung anerkennt. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag an ihn.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand, durch Tod oder durch Ausschluss. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Beitragszahlung sechs Monate im Rückstand ist.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Dem betroffenen Mitglied ist zuvor die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Der Ausschluss ist nur möglich, wenn das Mitglied vorsätzlich dem satzungsgemäßen Vereinszweck zuwiderhandelt oder wenn sein Verhalten eine Schädigung der öffentlichen Ansehens des Vereins befürchten lässt.

(3) Die Höhe des vierteljährlichen Mitgliedsbeitrags beträgt 7,67 Euro. Die Beiträge werden vierteljährlich im voraus per Lastschriftverfahren eingezogen.

§ 5 Fördermitgliedschaft  

(1) Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele und Zwecke des Vereins und dessen Satzung anerkennt.

(2) Die § 4 Absätze 1 Satz 2 und Absatz 2 gelten entsprechend.

(3) Das Fördermitglied hat umfassendes Informationsrecht.

(4) Das Fördermitglied hat in der Mitgliederversammlung Rederecht.

(5) Über die Mindesthöhe des Förderbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 6  Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1.    die Mitgliederversammlung

2.    der Vorstand

3.    das Kuratorium

§ 7 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschließende Organ des Vereins, sie besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern des Vereins.

(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen. Mitgliederversammlungen sind auch einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe verlangen.

(3) Zur Mitgliederversammlung werden alle ordentlichen und Fördermitglieder schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von 21 Tagen eingeladen.

(4) Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich, sofern sie nicht mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Die Beschlussfähigkeit ist durch die Versammlungsleitung zu Beginn der Mitgliederversammlung festzustellen. Bei Beschlussunfähigkeit ist eine neue Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Wochen gemäß Absatz 3 einzuberufen.

(5) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über:
1. Anträge der Mitglieder und des Vorstandes,
2. die Satzung und Satzungsänderungen,
3. die Wahl und Abwahl der Vorstandsmitglieder,
4. die Wahl von Revisionsbeauftragten, die nicht dem Vorstand angehören dürfen,
5. den Haushaltsplan, die Finanzordnung,
6. die Mindesthöhe des Förderbeitrages,
7. die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes,
8. den Ausschluss von Mitgliedern,
9. die Auflösung des Vereins.

(6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, dass vom Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand regelt die Geschäfte des Vereins und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

(2) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. In den Vereinsvorstand können nur Vereinsmitglieder gewählt werden, die weder ein Parteiamt noch ein politisches Mandat auf Landes-, Bundes- oder Europaebene ausüben. Angestellte des Vereins dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein.

Durch Beendigung der Mitgliedschaft endet das Amt des Vorstandsmitgliedes.

(3) Der Vorstand wird in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl eines neuen Vorstands im Amt. Die Abwahl von Vorstandsmitgliedern durch Beschluss der Mitgliederversammlung ist jederzeit möglich.

(4) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Sprecher des Vorstands, die gesetzliche Vertreter des Vereins sind.

(5) Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und beruft sie ein.

(6) Der Vorstand nimmt die aufgaben des Vereins wahr und beschließt insbesondere über:
1. den Entwurf des Haushaltsplanes und der Finanzordnung,
2. die Verwaltung des Vereinsvermögens,
3. die Durchführung bzw. Förderung von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Vereinszwecks.
4. die Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter,
5. die Aufnahme von Mitgliedern,
6. die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von höchstens 10 % des Jahresetats.

(7) Der Vorstand ist dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

(8) Über die Beschlüsse des Vorstands ist ein Protokoll anzufertigen.

(9) Gesetzlich vertreten wird der Verein durch seine beiden Sprecher. Sie sind dazu ermächtigt, Satzungsänderungen redaktioneller Art, die auf Grund etwaiger Beanstandungen des Registergerichtes oder der Finanzbehörde erforderlich werden, vorzunehmen.

§ 9 Das Kuratorium

(1) Der Vorstand beruft ein Kuratorium. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern kooperierender Verein, Initiativen und aus Personen, die den Verein bei der Umsetzung seiner Ziele durch ihre Kompetenz und Erfahrungen in dem Bereich der politischen Bildung unterstützen.

(2) Das Kuratorium berät den Vorstand des Vereins bei der Erarbeitung von inhaltlichen Konzepten und Schwerpunkten sowie deren Umsetzung.

(3) Das Kuratorium tritt in der Regel vierteljährlich zusammen.

§ 10  Revisionsbeauftragte

Die Revisionsbeauftragten kontrollieren die Einhaltung der finanzrechtlichen Vorschriften und die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die die finanziellen Mittel des Vereins betreffen. Dazu können sie Einsicht in alle Abrechnungsunterlagen des Vereins nehmen.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisionsbeauftragte, die nicht Vereinsmitglieder sein müssen.
Die Revisionsbeauftragten dürfen nicht dem Vorstand des Vereins angehören.

§ 11 Vereinsmittel

Die zum Erreichen des Vereinszwecks erforderlichen Mittel bezieht der Verein aus
-    Mitglieds- und Förderbeiträgen,
-    Spenden.
-    Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen – Satzungsänderungen

(1) Stimmenthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.

(2) Die Satzung kann nur von der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Das gilt auch für die Veränderung des Vereinszwecks.

§ 13 Auflösung des Vereins

(1) Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung.

(2) Über die Verwendung des Vermögens entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß § 3 Absatz 5 dieser Satzung.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung trat mit Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Potsdam am 18.Oktober 1991 in Kraft und ist laut einstimmigem Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 08.02.2016 geändert worden
( s. Protokoll dieser Mitgliederversammlung).














Kampf um Horno

 

Mitten in Europa, vor unserer Türe, entsteht bis heute durch Braunkohleabbau eine Zivilisationswüste: zerstörte Landschaften, zerstörte Lebenszusammenhänge, zerstörte Kultur.

Der Frage, wie in der Lausitz mit Wasser und Energie umgegangen wird und welche Alternativen es zu diesem gigantischen Zerstörungswerk gäbe, widmete die Stiftung viele Projekte und Konferenzen, u.a. Podiumsdiskussionen zum Thema "Lausitz wohin?"

Viele Jahre stand die Grundtvig- Stiftung an der Seite der Hornoer in dem Kampf um den Erhalt ihres wunderschönen unter Denkmalsschutz stehenden Dorfangerdorfes und im Widerstand gegen die Vernichtung des Ortes durch den Braunkohleabbau in der Lausitz. Sie organisierte zusammen mit der evangelischne Kirche vier internationale Jugendcamps, führte Podiumsdiskusssionen zwischen den Vertretern Hornos und dem damaligen Betreiber des Tagebaus LAUBAG durch, und organisierte Fahrten der Hornoer nach Dänemark, um sich mit Alternativen zum Braunkohleabbau zu beschäftigen u.a.m..

An den vier Jugendcamps waren polnische, dänische, tschechische und deutsche Jugendliche beteiligt. Sie wurden in Zusammenarbeit mit der envangelischen Kirche, deren Vertreter u.a. Deltlev Fechner ( Leiter der Jugendcamps seitens der Kirche ) und die Pfarrerin des Ortes Dagmar Wellenbring waren. Die Grundtvig-Stiftung war vor allem vertreten durch die beiden Vorstandssprecher Ulrich Jochimsen und Klaus Richter und die Geschäftsführerin Dr. Anka Schaefer (Leiterin der Jugendcamps seitens der Stiftung). Die Camps der Jugendlichen  wurden durch die Hornoer und viele Einwohner der Lausitz, durch den Bürgermeister Hornos Bernd Siegert und die Gemeindemitgieder der Gemeinde Horno, die Bündnisfraktion im Landtag Brandenburg unter Günter Nooke, den Engländer Michael Gromm, die Bürgerrechtler Niels Bandholm (Architekt und Baumeister des Öko-Doms), die Vertreter eines dänischen Vier-H-Hofes ( die vier H´s stehen für Hand, Kopf, Herz und Gesundheit ) Karen und Peter Bonde, den Bürgerrechtler aus der evangelischen Kirche Klaus Hugler und den sorbischen Liederpoeten Pittkunings u.a.m. unterstützt.

1995 Jugendcamp "Wind für Horno"; Bau einer kleinen Windmühle aus Holz als Symbol des Widerstandes gegen den Braunkohleabbau:

 

1996 Jugendcamp "Bau der Öko-Domes Horno" als Veranstaltungsort für die Gemeinde Horno auf dem Hof der Gemeindevertretung:

 

1997 Jungendcamp "Bau der Arche Noa" auf der Wiese gegenüber der Gemeindevertretung Hornos:

 

1998 Jugendcamp "Bau der Pflanzenkläranlage für den Honoer Kindergarten" zusammen mit der Firma Hildebrand-Umweltgestaltung:

 

2004 Hornos Vernichtung durch den Braunkohleabbau:

 

 

 

 

 

 

 "Workshops in Dänemark"


Die Grundtvig-Stiftung hat zahlreiche Reisen nach Dänemark organisiert. Die Teilnehmer kamen aus ganz verschiedenen Lebens-und Arbeitszusammenhängen. Sie interessierten sich u.a. für

die Graswurzelbewegungen Dänemarks wie etwa die VIER-H-HÖFE  (Hand, Herz,Kopf und Gesundheit), die Jugentlichen und Kindern an die Landwirtschaft und Natur heranführen,

alternative Energieprojekte wie Windkraftprojekte, Blockheizkraftwerke, Lehmbauprojekte usw. und besuchten das Nordvestjysk Folkecenter for vedvarende energi (bleibende Energie)
www.visitthy.dk/nordisk-folkecenter-vedvarende-energi-gdk606263;

suchten Anregungen durch die Beschäftigung mit dem dänischen Bildungssystem, insbesondere den Grundtvigschen Folkehojskolen und besuchten u.a. Vestjyllandshojskole www.vestjyllandshojskole.dk/; Askov Hojskole www.askov-hojskole.dk;

sie beschäftigten sich mit den dezentralen kommunalen Strukturen in Dänemark,

und nicht zuletztdem setzten sie sich mit dem Umgang der Dänen mit der deutschen Minderheit in Dänemark auseinander und besuchten u.a. die Heimvolkshochschule Knivsberg der deutschen Minderheit in Dänemark knivsberg.dk/ueber-die-bildungsstaette-knivsberg.49275.aspx.

Die beiden folgenden Projekte sind Beispiele für diese Arbeit der Stiftung:

"Auf den Spuren Grundtvigs: Volksbildung und alternative Kommunalpolitik in Dänemark"
Eine politische Bildungsreise der DEAE in Zusammenarbeit mit der Grundtvig-Stiftung:

 

 

 

Bildungsreise nach Südjütland "Fraueninitiativen in Dänemark"
Eine Bildungsreise der Grundtvig-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Alleinerziehendenverband SHIA Brandenburg:


"Geteitle Erfahrungen. Ein deutsch- deutsches Dialogprojekt zur Geschichte nach 1945"

In den Jahren 1992 und 1993 führte die Grundtvig-Stiftung gemeinsam mit dem Bildungswerk der Humanistischen Union NRW sechs Seminare mit Frauen und Männern aus Ost- und Westdeutschland durch. Mit-Teilung zu ermöglichen, um die Teilung zu überwinden, war das Anliegen dieses Projektes. Es wurden sich gegenseitig die Lebensgeschichten und Lebenserfahrugen erzählt, über Politik, Geschichte, Kultur und Arbeitswelten seit 1945 in Ost und West diskutiert und um politisch-historische Bewertungen gestritten.

Das Projekt war dank der großzügigen Förderung der beiden Landeszentralen für politische Bildung in Brandenburg und NRW unter den zwei oder drei zeitnah nach dem Mauerfall durchgeführten Projekten ganz herrausragend denn:

alle Gespräche in den Seminaren wurden auf Tonkasetten mitgeschnitten, von denen anschließend Transkripte erstellt wurden,

das Projekt wurde von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet,

1994 fand eine wissenschaftliche Auswertungstagung zum Projekt am Pädagogischen Landesinstitut Brandenburg in Ludwigsfelde statt,

es erschienen zahlreiche begleitende Veröffentlichungen zum Projekt in Presse, Funk und Fernsehn

und nicht zuletzt erschien 1994 das Buch von den beiden Projektleiterinnen Heidi-Behrens-Cobet (West) und Dr. Anka Schaefer (Ost).

 

Das umfangreiche Material - Tonkasetten, Transkripte, Materialien zur Vorbereitung und Durchführung des Projektes, Radiomitschnitte, Fernsehmitschnitte, Presseartikel, Materialien der Auswertungstagung und persönliche Notizen und Fotos wurde 2017 im Insitut für Geschichte und Biographie "Deutsches Gedächtnis" an der FernUniversität in Hagen zusammengeführt.

 

Steckbrief des Projektes:

 

Faltblätter mit denen für die einzelnen Seminare geworben wurde:

 

 

 

Das Buch zum Projekt: Heidi Behrens-Cobet / Anka Schaefer; Geteilte Erfahrungen. Ein deutsch-deutsches Dialogprojekt zur Geschichte nach 1945; agenda Verlag Münster 1994; ISBN: 3-929440-43-1

 

 

 

Hier werden wir Informationen, Bilder und Beiträge zu der Gründung der Stiftung präsentieren.

Derzeit arbeiten wir gemeinsam an der Zusammenführung vieler Dokumente, sodass sich die Veröffentlichung dieser Inhalte noch etwas verzögern wird.